Es hatte sich zwar angedeutet spätestens durch die EU angekündigt (Urteile in den Rechtssachen C-854/19, C-5/20 und C-34/20, siehe PDF) − aber letztlich bedeutet das heute (28.4.2022) von der Bundesnetzagentur (BNetzA) verkündete Zero-Rating-Verbot für die »Nulltarif-Optionen« Telekom StreamON sowie Vodafone Pass dann doch eine Zäsur (siehe Pressemitteilung der BNetzA).
Schon ganz bald soll es sich hier nun ausgestreamt haben. StreamOFF, wenn man so will! Für Neukunden dürfen die beiden Tarif-Features, die gegen die Netzneutralität verstoßen sollen und deshalb nun auf der Streichliste stehen, bereits zum 1.7.2022 nicht mehr vermarktet werden dürfen. Bestandskunden erhalten noch bis Ende März 2023 die Möglichkeit, Zero-Rating zu nutzen. Die Bundesnetzagentur hofft mit diesem Verbot,
»dass die Anbieter nun Tarife mit höheren Datenvolumina oder günstigere Mobilfunk-Flatratetarife anbieten.«
Na hoffentlich bleibt das kein frommer Wunsch, denn ansonsten muss sich die BNetzA wohl die Kritik gefallen lassen, zufriedenen Kunden ihren Tarif verschlechtert zu haben.