Das Gesetz für faire Verbraucherverträge scheint auf der Zielgeraden angekommen zu sein − anders lässt sich die aktuellste Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion (vom 20.4.2021) wohl nicht interpretieren. Hier heißt es: »Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Änderungen am Regierungsentwurf für faire Verbraucherverträge geeinigt.« Konkret: Die langjährige HandyRaketen-Forderung, einen Kündigungsbutton nach einfachem Vorbild zu implementieren, wird verpflichtend. Außerdem wurden Nachbesserungen bei der Kündigungsfrist angekündigt, sodass künftig das Frist-Verpassen abgemildert wird. Und: Maximal 12 Monate Vertragslaufzeit, das ist vom Tisch. Alles in allem folgen die Parteien damit − ob nun mit oder ohne direkte Kenntnisnahme unserer Positionen über viele Monate − überraschend nah unseren Vorschlägen aus der Praxis.
Der Abgeordnete Jan-Marco Luczak äußerte sich wie folgt:
»Gerade längere Vertragslaufzeiten bieten Verbrauchern regelmäßig Preisvorteile und eine höhere Flexibilität. Wir haben daher durchgesetzt, dass Vertragslaufzeiten von zwei Jahren auch weiterhin möglich sind. Verbraucher können auch künftig frei entscheiden, ob sie sich langfristig, aber dafür preisgünstig binden wollen oder lieber eine höhere Flexibilität und dafür einen höheren Preis in Kauf nehmen möchten. Gleichzeitig gehen wir gezielt gegen überlange Kündigungsfristen und sich anschließende unangemessene Vertragsverlängerungen vor. Wer zukünftig eine Kündigungsfrist verpasst, der muss sich keine Sorgen mehr machen, dass sich sein Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert. Als Union haben wir durchgesetzt, dass die maximale Vertragsverlängerung bei einer verpassten Kündigungsfrist zukünftig ein Monat beträgt.«
Zum Kündigungsbutton stellt Sebastian Steineke fest:
»Genauso schnell und einfach wie man online einen Vertrag abschließen kann, muss er auch wieder kündbar sein.«
Insgesamt sind dies genau die Positionen, für die das von der convertimize GmbH geführte Mobilfunk-Verbraucher- und Angebotsportal HandyRaketen.de eintrat: Wahlfreiheit bei Mobilfunkveträgen, keine ungewollten Vertragsverlängerungen durch die Verkürzung auf eine maximale Verlängerung um einen weiteren Monat, der Kündigungsbutton (mit genau so vielen Klicks kündigen können wie abschließen).
Nun warten wir auf die konkrete Ausgestaltung und damit Umsetzbarkeit des Gesetzes.
Letztlich zeigt sich, dass wir bei den HandyRaketen weiterhin klare Haltung und Positionen für verbraucherfreundliche Impulse beziehen werden. Wir gehen davon aus, dass Meinungsbildner*innen und Multiplikator*innen sich auch zuletzt bei uns über das Thema informiert haben werden und unsere differenzierte Haltung mit in die Beratungen über das Gesetz haben mit einfließen lassen, zumindest kam man − unserer Meinung nach − nicht an unseren klaren Positionen vorbei.