Ein Hoch auf die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Was da in einem Anerkenntnisurteil des Landgerichts Kiel am 17.9.2020 (14 HKO 42/2) erreicht wurde, ist genau das richtige Zeichen für sinnvollen (weil praxisnahen) Vebraucherschutz. Doch wofür gilt der Dank? Wer einen Handyvertrag bei mobilcom-debitel gekündigt hat, erhielt (mitunter) ein Schreiben, in dem nicht etwa direkt die Kündigung bestätigt − sondern von noch offenen Fragen im Rahmen eines Kündigungswunsches geschwurbelt wurde. Damit wurde dann bei verunsicherten Verbraucher(inne)n ein Rückruf zur Kündigung provoziert, der nicht etwa Fragen klärte, sondern oftmals direkt zur Kundenrückgewinnung genutzt wurde. Fies, denn manch einer lässt sich dann am Telefon becircen und weich klopfen. Eine ordentliche Kündigung bedarf jedoch keiner Zustimmung noch einem Rückfruf. Der Rückruf-Aufforderung bei Kündigung wird damit ein Riegel vorgeschoben, das Urteil dabei eine Warnung auch für andere Mobilfunkanbieter sein. Wann kommt nun endlich auch der (sinnvolle) Kündigungsbutton?
convertimize.de » Rückruf-Aufforderung bei Kündigung
Wichtiges Urteil: Rückruf-Aufforderung bei Handyvertrags-Kündigung ist unrechtmäßig!
- von Daniel Heuer